Definitionen:
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwenden nachstehende Begriffe, einschließlich ihrer Pluralformen mit folgender Bedeutung:
- Verbraucher im Sinne der AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
- Unternehmer im Sinne der AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
- Käufer im Sinne der AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
- Verkäufer im Sinne der AGB ist:
HeiCom Systems GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Markus Heigl
Zelzer Straße 6
93495 Weiding
§ 1 Geltungsbereich
- Die AGB gelten für alle Verträge mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, sowie Verbrauchern über Lieferungen und sonstige Leistungen.
- Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer nicht an. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter im Einzelfall der Geltung entgegenstehender AGB des Käufers ausdrücklich und schriftlich zugestimmt und diese somit anerkannt hat.
§ 2 Angebot, Annahme
- Die angebotenen Waren des Verkäufers stellen eine Aufforderung an den Käufer dar, seinerseits verbindliche Angebote abzugeben und sind daher freibleibend und unverbindlich.
Die Bestellung des Käufers stellt ein bindendes Angebot dar, dass der Verkäufer innerhalb von drei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung oder durch Lieferung der Ware annehmen kann (Annahme).
Sollte die bestellte Ware nicht verfügbar sein, wird der Verkäufer die Annahme des Angebots unverzüglich ablehnen. - Der Vertrag kommt durch die Annahme des Verkäufers zustande.
- Die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Zugangsbestätigung der Bestellung – sofern eine Bestellung über einen eShop erfolgt – ist keine Auftragsbestätigung.
- Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Lieferfrist, Teillieferungen
- Die Lieferung erfolgt bei einer Bestellung durch einen Verbraucher spätestens innerhalb von 14 Tagen. Gegenüber Unternehmern gilt die jeweils gesondert vereinbarte Lieferfrist.
- Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den von ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
- Sofern die Voraussetzungen des vorstehenden Absatzes vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Gegenüber Verbrauchern ist eine Teillieferung bzw. Leistung nicht zulässig.
§ 4 Preise, Fälligkeit, Liefer- und Versandkosten, Aufrechnung
- Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Die Preise sind Endpreise und sind ausgewiesen als Nettopreise inkl. Umsatzsteuer, d.h. als Gesamtpreis.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis mit Rechnungszugang zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
- Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
- Der Käufer darf gegenüber einer Forderung des Verkäufers mit Gegenforderungen aufrechnen, welche rechtskräftig festgestellt oder seitens des Anbieters unbestritten oder anerkannt sind. Der Käufer darf ferner gegenüber einer Forderung des Verkäufers mit einer zwar bestrittenen, aber entscheidungsreifen Gegenforderung aufrechnen. Die Aufrechnung gegenüber einer Forderung des Verkäufers mit einer Gegenforderung ist dem Besteller ferner auch dann möglich, wenn sie mit einer konnexen Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis erfolgt und der Gegenanspruch aus einer zur Leistungsverweigerung berechtigenden Sachleistungsforderung hervorgegangen ist. Im Übrigen ist die Aufrechnung gegenüber einer Forderung des Verkäufers mit einer Gegenforderung ausgeschlossen.
- Bei Versand in Länder, die nicht Mitgliedsländer der EU sind, können Einfuhrzölle anfallen, die alleine und ausschließlich der Besteller zu tragen hat.
§ 5 Modalitäten der Zahlung
- Sofern keine ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung getroffen wird, ist die bestellte Ware im Voraus zu bezahlen.
- Der Käufer kann den Kaufpreis per Überweisung oder in bar bezahlen.
- Nach Zahlungseingang erfolgt die Lieferung an die vom Käufer angegebene Lieferadresse.
§ 6 Widerrufsrecht
Ist der Käufer Verbraucher, so gilt – im Falle des Fernabsatzes – folgende Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax, E-Mail oder Anruf) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
HeiCom Systems GmbH
Zelzer Straße 6, 93495 Weiding
Tel.: 09977 9030301
Telefax: 09977 9030304
E-Mail: info@HeiCom-Systems.de
Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens 100 Euro geschätzt. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht:
Das gesetzliche Widerrufsrecht ist gemäß § 312g Abs. 2 BGB in bestimmten Fällen ausgeschlossen. Dazu gehören u. a. beispielsweise Verträge über Waren, die schnell verderben können oder auch Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten. Das dem Besteller eingeräumte Widerrufsrecht bezieht sich nicht auf diese gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen gem. § 312 g Abs. 2 BGB.
Muster-Widerrufsformular:
Widerrufsformular (wenn Sie Verbraucher sind und den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück) an:
HeiCom Systems GmbH
Zelzer Straße 6, 93495 Weiding
Tel.: 09977 9030301
Telefax: 09977 9030304
E-Mail: info@HeiCom-Systems.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir* den von mir/uns* abgeschlossenen Vertrag über
bestellt am erhalten am
Name und Anschrift des/der Kunden
Ort, Datum Unterschrift
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 7 Gefahrübergang
- Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.
- Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.
- Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
§ 8 Haftung für Schäden, Garantie und Zusicherung
- Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (478, 479 BGB).
- Gegenüber Unternehmern, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, oder gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts gilt:
Beim Kauf von gebrauchten Waren erfolgt der Verkauf unter Ausschluss sämtlicher Mängelgewährleistungsansprüche.
Beim Kauf von neuen Waren setzen die Mängelansprüche des Auftraggebers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Auftraggeber offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Auftraggeber die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
Gegenüber Verbrauchern gilt: Es gelten die gesetzlichen Regelungen. - Ist die gelieferte Sache mangelhaft und bestehen Mängelgewährleistungsansprüche, kann der Verkäufer wählen, ob Nacherfüllung durch Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung erfolgt. Bei einem Verbrauchergeschäft liegt das Wahlrecht beim Käufer.
Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. - Der Auftraggeber hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Auftraggeber die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
- Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen (auch bei Mängeln) nur nach Maßgabe von § 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
- Garantieleistungen, die von diversen Herstellern direkt an den Endkunden gewährt werden, verpflichten nicht den Verkäufer. Dies gilt auch, wenn ein Hinweis auf entsprechende Garantien auf Unterlagen des Verkäufers (z.B. Angebot, Preisliste etc.) abgedruckt wird.
§ 9 Allgemeine Haftungsbegrenzung
- Soweit sich aus diesen Bedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Verkäufer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Auf Schadensersatz haftet der Verkäufer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
- Die sich aus Abs. 2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Verkäufer nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten habt. Sie gelten nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Auftraggeber nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Auftraggebers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
§ 10 Verjährung
- Abweichend von der gesetzlichen Regelung beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln gegenüber Unternehmern, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, oder gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts ein Jahr ab Ablieferung der Kaufsache. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei die Verjährung bei Verkauf gebrauchter Sachen auf ein Jahr ab Ablieferung begrenzt wird. - Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Schadensersatzansprüche des Käufers gegen den Verkäufer sowie gegen gesetzliche Vertreter des Verkäufers sowie dessen Erfüllungsgehilfen, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
- Dies gilt jedoch nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt, es sei denn, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder eine Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.
- Eine Garantie oder Zusicherung im Sinne einer Haftungsverschärfung oder Übernahme einer besonderen Einstandspflicht gelten nur als abgegeben, wenn die Begriffe „Garantie“ oder „Zusicherung“ ausdrücklich genannt werden.
§ 11 Datenschutz
Der Anbieter nimmt den Schutz der Daten des Käufers äußerst ernst und verweist diesbezüglich auf seine Datenschutzerklärung auf der Internetpräsenz, abrufbar unter:
https://heicom-systems.de/datenschutzerklaerung/
§ 12 Eigentumsvorbehaltssicherung
- Für den Fall, dass der Käufer Verbraucher ist, gilt:
Verkaufte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
Der Verbraucher verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf, Verpfändung, Vermietung, Verleihung noch sonst in irgendeiner Art über den Gegenstand zu verfügen. Er verpflichtet sich zur sofortigen Anzeige an den Verkäufer, wenn der Gegenstand von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollte. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie der zu Herbeischaffung des Gegenstandes aufgewendeten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hat er zu erstatten, sofern er die Entstehung dieser Kosten schuldhaft verursacht hat.
Der Verbraucher verpflichtet sich, den Gegenstand ordnungsgemäß zu behandeln sowie für entsprechende Reinigung zu sorgen, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen Ist. Die Gefahr der Beschädigung und des Unterganges des Gegenstandes trägt der Verbraucher. - Für den Fall, dass der Käufer Unternehmer ist, gilt:
- Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den verkauften Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Unternehmer vor. Bei einem vertragswidrigen Verhalten des Unternehmers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, den verkauften Gegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Unternehmers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
- Der Unternehmer ist verpflichtet, den verkauften Gegenstand pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Unternehmer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
- Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Unternehmer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen- und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Unternehmer für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall.
- Der Unternehmer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt an den Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) der Forderung des Verkäufers ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Unternehmer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Falls dies der Fall ist, kann der Verkäufer verlangen, dass der Unternehmer an den Verkäufer die abgetretenen Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
- Die Verarbeitung oder Umbildung des verkauften Gegenstands durch den Unternehmer wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstandene Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
- Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Unternehmers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Unternehmer an den Verkäufer anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Unternehmer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer.
- Der Unternehmer tritt an den Verkäufer auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen des Verkäufers gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
- Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Unternehmers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten des Verkäufers die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt. Gegenüber Verbrauchern gilt die Regelung des § 306 Abs. 2 BGB.